Liberale Freimaurerei bezeichnet ein freimaurerisches dezentrales heterosoziales Netzwerk von Freimaurerlogen und Großlogen auf der Grundlage der „absoluten Gewissensfreiheit“. Dieses neue Konzept der Freimaurerei wurde auf dem Konvent des Grand Orient de France von 1877 geboren.[1] Wie alle Menschenrechte ist die Idee eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechts. Satzungen heutiger liberaler Großlogen betonen neben diesem Freiheitsrecht weitere, insbesondere die Versammlungs- und Religionsfreiheit und soziale Menschenrechte wie Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Frau und Mann und auch die Kontrolle von Macht durch Gewaltenteilung.